"Die Emanzipation der Frau ist mehr als jede andere Frage der Prüfstein des Unterschiedes zwischen Modernisierung und Verwestlichung. Selbst die extremsten und antiwestlichsten Fundamentalisten akzeptieren inzwischen die Notwendigkeit der Modernisierung. [...] Die Emanzipation der Frau ist dagegen gleichbedeutend mit Verwestlichung. Sowohl für die traditionellen Konservativen als auch für die radikalen Fundamentalisten ist sie weder notwendig noch nützlich, sondern schädlich und stellt einen Verrat an den wahren Werten des Islam dar. Es muss verhindert werden, dass sie in den Leib des Islam eindringt, und dort, wo ihr das bereits gelungen ist, muss sie schonungslos ausgemerzt werden". [Lewis, Bernard (2002): "Der Untergang des Morgenlandes. Warum die islamische Welt ihre Vormacht verlor", S.106]
Bei der Frage des Kopftuches und ähnlicher Verhüllungen betritt man ein schwieriges Gebiet, da sich hier Fragen des Fundamentalismus, traditionalistischer Kultur und archaischer Bräuche vermischen. Zudem sind bestimmte Verhaltensweisen auch bei der Gruppe moderater Muslime anzutreffen, da hier teilweise traditionalistische Verhaltensweisen gelten. Insgesamt gesehen gibt es in allen Kulturkreisen Fälle von arrangierten Ehen, Zwangsheiraten und Genitalverstümmelungen. Diese sind Kennzeichen der heute noch geltenden patriarchalischen Strukturen, deren Entstehung sich bis in die Frühzeit der Kulturen zurückverfolgen lassen. Gleichwohl kann man im islamischen Kulturkreis eine quantitative Häufung dieser Fälle diagnostizieren. Somit kann das Phänomen der inferioren Stellung der Frau im Islam nicht monokausal erklärt werden.
Das Kopftuch wurde in Deutschland zu einem Kampfsymbol für islamische Fundamentalisten, um die Abschottung von der Mehrheitsgesellschaft zu manifestieren und ihre Macht durch die jeweils spezifische Religionsauslegung über "die Muslime" auszubauen. Dabei ist das Kopftuch selbst nichts "islamspefizisches", sondern wurde es seit der Iranischen Revolution von 1979.
Es verdeutlicht in ihrer Sehweise die "Andersartigkeit" der Frau, die aufgrund der theologischen Auslegung fundamentalistischer 'Ulema als "Aurah (Mangel)" angesehen wird, die mit ihren "teuflischen Reizen" "Fitna (Unruhe/Zwietracht)" in die Umma bringt, da sie damit den Muslim von der Ausübung von Dîn (kultischer Ritenausübung) abhält. Aus diesem Grund fürchten islamische Fundamentalisten nichts so sehr wie die Emanzipation der Muslima, da damit ihre Macht gebrochen wird. Denn gerade Muslima vertreten immer mehr die fundamentalistische Auslegung des Islam, was den Erfolg der bisherigen Indoktrination verdeutlicht. So sieht man an den Universitäten quantitativ mehr Kopftuchtragende und westlich gekleidete Studentinnen, die teilweise eine fundamentalistische Religionsauslegung vertreten.
Insbesondere die Frage der Trageerlaubnis des Kopftuches von Lehrerinnen im Unterricht wurde zum Politikum, da Deutschland sich zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat. Im Gegensatz dazu steht Frankreich, wo es seit 1905 den im öffentlichen Dienst Beschäftigten verboten ist, in hervorgehobener Weise Zeichen ihrer Religion zu tragen. Auch in der Türkei besteht sei Kemal Atatürk ein generelles Verbot des Kopftuches für Studentinnen, Lehrerinnen etc.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2004 hat nicht zur Klärung der Frage beigetragen. Mitverantwortlich für dieses Urteil war das Gutachten einer sog. "Migrationsexpertin", die öfters mit Vertreter(-innen) des organisierten islamischen Fundamentalismus auftritt und eine der Initiatorinnen des öffentlichen Angriffes auf die Soziologin Necla Kelek im Februar 2006 war (Alice Schwarzer in EMMA, Nr.3/4, 2006).
Dabei wäre ein generelles Kopftuchverbot angeraten, da verhüllte Lehrerinnen, ob es ihnen bewusst ist oder nicht, Da'wa für eine fundamentalistische Islamauslegung betreiben. Das mag zwar übertrieben klingen. Solange aber das Kopftuch auch als politisches Symbol benutzt wird, ist an eine Trageerlaubnis im öffentlichen Dienst nicht zu denken:
"Der Verfassungsrechtler Josef Isensee wies zu Recht darauf hin, dass das Lehramt Dienst und nicht Selbstverwirklichung ist. Denn der Lehrer setzt das pädagogische Programm des demokratischen Rechtsstaates um, für den er arbeitet. Im Unterricht muss das eigene religiös-weltanschauliche Engagement des Lehrers der staatlichen Neutralitätspflicht weichen. Nach Isensee gewährt der Lehrer anderen Toleranz, darf jedoch seinerseits die Toleranz der anderen nicht strapazieren. Nur so kann er Kinder unterschiedlicher nationaler, kultureller und sozialer Herkunft in die Gesellschaft integrieren. "Wer integrieren will, muss bereits integriert sein", sagt Isensee und legt seinen Finger in eine offene Wunde. Eine Lehrerin, die an einer deutschen Schule unterrichtet, kann nicht in Opposition zur Mehrheitsgesellschaft stehen". [Lachmann, Günther (2006): "Tödliche Toleranz. Die Muslime und unsere offene Gesellschaft"., S.152f.]
Für die fundamentalistische Auslegung des Islam gilt folgendes:
Nur die Ehepartner dürfen sich Nackt sehen.
Die Frau kann sich Mahram-Verwandten (Verwandte, die sich so nahe stehen, dass sie nicht heiraten dürfen) in normaler Kleidung zeigen, wobei der Schambereich (Aura) verdeckt sein soll.
Nicht-Mahram Verwandte darf sich die Frau nur verhüllt zeigen.
Aus dem al Qur'an selbst ist kein Kopftuchzwang oder eine andere Art der Verhüllung durch Tschador oder Burka herauszulesen:
Sure 33, Vers 53 (sog. Schleiervers "ayat al-hijab") spricht nur die Frauen des Propheten Muhammad an, die hinter einem Vorhang (hijab) um etwas gebeten werden sollen. Hijab meint somit nicht Schleier, oder irgeneine andere Art der Verhüllung, sondern diente zur Abtrennung der Privatgemächer des Propheten.
Sure 33, Vers 59 spricht von "Gilbad = Gewand", dass die muslimischen Frauen tragen sollten, um nicht wie die Sklavinnen, die kein Gilbad tragen durften und als Freiwild galten, von den Männern belästigt zu werden. Sklavinnen oder freie Christinnen/Jüdinnen durften ebenso keinen Gilbad tragen.
Sure 24, Vers 31 beinhaltet die Anweisung zum tragen von dezenter Kleidung. Dort wird von "Khimar = Schleier" gesprochen. Diese Sure ist die einzige, die den Khimar anspricht. Mit dem Khimar sollen die "Furug = Körperfalten" bedeckt werden. Damit wollte Muhammad entgegen der freizügigen Beduinensitten ein neues sittliches Benehmen etablieren.
Auch Sure 53, Verse 32-33 legen keinen Verhüllungszwang nahe, sondern geben Richtlinien für ein tugendhaftes Verhalten der muslimischen Frau.
Das Verschleierungsgebot selbst stammt aus der Interpretation von "modernen" fundamentalistischen Theologen wie Sayyid und Muhamad Qutb oder Yusuf al-Quaradawi. In ihrer Interpretation dient die Verhüllung zum Schutz vor männlichen Übergriffen und zeigt die Unterwerfung unter den Willen Allahs. Damit wird die Muslima aber gerade zum Sexualobjekt herabgewürdigt, da unverschleierte Frauen als "Freiwild" gelten. So existiert in den sich immer mehr abschottenden Parallelgemeinschaften ein immer rigider werdender physischer und psychischer Zwang auf Muslima, die sich nicht verhüllen wollen.
Auch in Koranschulen oder im Islamunterricht der Dach- und Spitzenverbände wird die Verschleierung permanent vorangetrieben. So setzen die dortigen Lehrer jungen Muslima im Unterricht das Kopftuch auf und erklären es zur religiösen Pflicht.
Man darf aber nicht nur die Frage des Kopftuches sehen. Denn mit dem Tragen des Kopftuches sind weitere Sanktionen verbunden. So dürfen junge Muslima nicht an Klassenfahrten teilnehmen, sie werden vom gemeinsamen Schwimmunterricht und Sexualkundeunterricht abgemeldet und dürfen nicht an Klassenfahrten teilnehmen. Letzteres geht auf die sog. "Kamel Fatwa" der "Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH)/ [wird vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen nach 2004 und 2005 aufgrund eines Vergleiches nicht mehr im Verfassungsschutzbericht des Landes Hessen erwähnt]" zurück. Danach darf ein muslimisches Mädchen oder eine muslimische Frau ohne männliche Begleitung allein nur soweit vom Elternhaus oder der ehelichen Wohnung entfernen, wie die Strecke ist, die eine Kamelkarawane an einem Tag (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) zurücklegt. Das entspricht etwa 81 KM. Eine nicht gerade weite Entfernung bei der heutigen Mobilität.
Ebenso gibt es Fälle von Gewalt, die durch Sure 4/34 des al Qur'an legitimiert wird, wenn die Frau "Ungehorsam" ist. Sure 38/ Vers 44 empfiehlt zum Schlagen eine grüne Gerte, da sie tiefere Spuren hinterlässt.
Fundamentalistische Organisationen und Internetseiten bieten heute schon vorgefertigte Abmeldungen vom koeduktaiven Sport- und Sexualkundeunterricht, um die Integration islamischer Mädchen zu unterbinden. Gleichzeitig wird versucht „Islamkonforme“ Kleidung wie den Burkini im Schwimmunterricht durchzusetzen.
Wichtig:
Viele al Qur'an Übersetzungen wie die der Konvertiten Murad Wilfried Hofmann und Ahmad von Denffer stellen "entschärfte" Fassungen dar, die nicht dem Originalwortlaut entsprechen.
Im al Qur'an sind Mann und Frau theoretisch gleich gestellt (obwohl die Suren ein anderes Bild vermitteln. Man denke hier an die Regelungen zum Erbrecht und zu Aussagen als Zeuge vor Gericht) und im wahren Leben ist die Frau dem Mann untergeordnet. Die Ahadhit reduzieren die Frau auf ihre Sexualität, da sie mit ihren Reizen ein gefährliches Wesen darstellt. Darum soll die Frau durch Verschleierung geschützt werden, da auch heute noch "Muhassanat" gilt. Unverschleierte Frauen gelten muslimischen Männern oft als mehr oder minder Freiwild, da sie sich nicht unterordnen wollen. Die iranische Publizistin Chahdortt Djavann sprich hier von der Degradierung der Frau zu einem "Geschlechtsteil (Was denkt Allah über Europa? Gegen die islamistische Bedrohung)".
Das führt zu den Problemen von arrangierten Zwangsehen und von sog. "Ehrenmorden", die von einer desinteressierten Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden.
Da die islamische Teilgesellschaft stark traditionell eingestellt ist, gilt eine Heirat in der Regel als Vertrag zwischen zwei Familien, wobei der Braut eine sog. "Morgengabe (Brautgeld)" gezahlt wird. Damit das Geld in der Familie bleibt, entsteht das Phänomen der Ehe zwischen Cousin und Cousine, wobei die Famile des Cousin mehr Rechte besitzt, da Männer immer noch mehr zählen als Frauen.
Von der Öffentlichkeit unbemerkt werden auf der anderen Seite immer mehr junge Frauen, insbesondere aus den ländlichen Gebieten der Türkei, in die eigene abgeschottete Parallelgemeinschaft geholt. Größtenteils besitzen diese Frauen keine oder eine mindere Bildung, da in manchen türkischen Gebieten fast 50% der Mädchen keine Schule besuchen.
Hier werden sie in das Umfeld integriert, welches dem gleicht, das sie aus der Heimat kennen. Da ihr verboten wird, Kontakt mit der einheimischen Gesellschaft aufzunehmen oder die deutsche Sprache zu lernen, kann sie nicht in die Mehrheitsgesellschaft integriert werden. Mangelnde Sprachkompetenz und desintegrative Tendenzen werden damit an die Kinder weitergegeben, womit schulischer und beruflicher Misserfolg vorprogrammiert ist. Damit bildet sich faktisch die erste Generation von Einwanderern immer wieder neu, wobei die Defizite sich kumulieren.
Da in den abgeschlossenen Parallelgemeinschaften rigide familiäre, verwandtschaftliche und religöse Normen und Werte gelten, die aus der Heimat stammen, geraten diejenigen Mädchen und Frauen, die ein selbstbestimmtes Leben führen wollen, in einem immer öfter tödlich endenden Konflikt, der als "Ehrenmord" bezeichnet wird, in Wahrheit aber einen Mord aus niederen Beweggründen darstellt. So gab es letztes Jahr im Durchschnitt etwa einen Mord pro Monat. Gleichwohl stufen Gerichte solche Fälle immer noch als "minderschwere Taten" ein und verhängen unangemessen niedrige Gefängnisstrafen.
Wie hoch die Anzahl der arrangierten Zwangsehen sind, kann niemand beantworten. Aus meiner Arbeit weiß ich, dass es ein großes Dunkelfeld gibt. Die türkischstämmige Soziologin Dr. Necla Kelek schätzt eine Zahl von 50%.
Diese Fakten werden gerade in Deutschland von Vertretern in Politik und Wissenschaft ignoriert. Im Gegenzug sollen die Fakten nicht angesprochen werden, um die "Emanzipation der muslimischen Frau nicht zu gefährden". Andere "Geisteswissenschaftlerinnen" vertreten den Standpunkt, das Tragen des Kopftuches ist immer vom Grundgesetz geschützt und den Staat und der Gesellschaft hat es nicht zu interessieren, ob eine Ehe arrangiert wurde
(=Zwangsheirat! eig. Einfügung)". Im Grunde kann man über solche Ansichten nichts sagen, ausser das man sich damit zum Komplizen von Zwangsheiraten und Ehrenmorden degradiert und überlegen sollte, ob man nicht den Beruf wechselt. Denn ein Geisteswissenschaftler hat (nach meiner Auffassung) die Pflicht, über solche Missstände aufzuklären, um eine Öffentlichkeit zu schaffen, damit solche Taten endlich bestraft und geächtet werden. Bisher vertritt die Majorität der Geisteswissenschaftler(-innen) noch die Doktrin der gescheiterten Multikulturellen Gesellschaft. Nicht zuletzt, da bisher großzügig Fördergelder verschwendet wurden, mit denen genehme Studien verfasst werden konnten, die der Realität nicht entsprechen.
Man muss heute einem nicht gerade kleinen Teil der Damen und Herren "Wissenschaftskollegen" vorwerfen, im Namen einer ideologisch eingeschränkten Sichtweise die Realität nicht mehr zu erkennen. Vielmehr wird die Idylle einer Multikulturellen Gesellschaft aufrechterhalten, um sein eigenes Weltbild nach dem Ende der Sowjetunion aufrechterhalten zu können. Dabei ist man im Grunde dar nicht an Fragen der Integration interessiert. Die peinliche Petition "Gerechtigkeit für alle Muslime" von 60 sog. "Migrationsforschern (von denen nur 12 sich so nennen dürften)" im Februar 2006 hat die Ahnungslosigkeit offenbart, die in den Elfenbeintürmen der Wissenschaft vorherrscht. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf. Wer hingegen die realen Verhältnisse vor Ort kennt, kümmert sich auch nicht um solche Papierverschwendung.
Was fehlt, sind neben der gesellschaftlichen Aufklärung legislative und exekutive Massnahmen, um Zwangsheiraten zu verhindern. So empfiehlt die Buchautorin Serap Cileli, die selbst Opfer einer Zwangsheirat wurde und heute noch von islamischen Fundamentalisten bedroht wird, das Nachzugsalter auf sechs Jahre und das Zuzugsalter für junge Muslima auf 21 Jahre zu erhöhen.
Ebenso muss die Rechtsprechung sog. "Ehrenmorde" als das Verurteilen, was sie sind. Morde aus Heimtücke und aus niedrigsten Motiven, wobei die Möglichkeit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft und der Ausweisung der beteiligten Familienmitglieder einhergehen muss. Bisher werden eher Urteile gefällt, als Recht gesprochen.
Aber auch die Arbeit vor Ort muss intensiviert werden. Und zwar mit den Jugendlichen und den Eltern, die ihren Traditionen verhaftet sind, da sie keine andere Perspektive kennen. Man muss ihnen deutlich machen, dass es auch einen Weg gibt, ihre Identität zu behalten, ohne ihre Kinder vermeintlich an die "ungläubige" Gesellschaft zu verlieren. Ansonsten verlieren sie alles.