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Es bestehen drei Nachrichtendienste in Deutschland mit getrennten Aufgabenbereichen.

1. Bundesnachrichtendienst (BND)

Der BND mit Hauptsitz in Pullach bei München, einer Nebenstelle in Berlin und Verbindungsbüros im In- und Ausland stellt den Auslandsnachrichtendienst dar, der nicht im Inland tätig werden darf. Eine Ausnahme besteht bei der Informationsgewinnung über das Ausland, die auch im Inland stattfindet. Er untersteht dem Bundeskanzleramt, wo die Abteilung 6 zuständig für den BND ist. Seine Befugnisse sind im "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-G)" festgelegt.

Hervorgegangen ist er aus der heute umstrittenen "Organisation Gehlen", die nach dem Krieg für die Amerikaner tätig war und hauptsächlich aus Mitarbeitern der früheren deutschen Abwehrabteilung "Fremde Heere Ost" bestand. Zum einen beschafft er politische und wirtschaftliche Informationen über das Ausland, sofern diese für die politischen Entscheidungen der Bundesregierung von Bedeutung sind. Zum anderen wertet er diese Informationen aus, um sie der Bundesregierung und anderen Sicherheitsdiensten zur Verfügung zu stellen. Eine heute nicht mehr primäre Aufgabe ist die Gegenspionage bzw. die Spionageabwehr, da auch der BND zur Bekämpfung des Jihadismus vermehrt eingesetzt wird.

Dem BND Präsidenten unterstehen acht Abteilungen:

1. Operative Aufklärung

2. Technische Beschaffung

3. Auswertung

4. Steuerung und zentrale Dienstleistung 

5. Operative Aufklärung/ Auswertung Organisierte Kriminalität - Internationaler Terrorismus

6. Technische Unterstützung

7. Schule des BND

8. Sicherheit (Eigensicherung und Observation der der Spionage verdächtigten Mitarbeiter des BND durch eigene Observationsteams (QC 30) 

Abteilung Fünf beschäftigt sich mit der Informationsgewinnung über Strukturen des Jihadismus, wobei mit anderen Geheimdiensten und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammengearbeitet wird. Der BND soll die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung ermöglichen. Seit kurzem ist er auch für die Aufklärung der Lage vor Ort für die im Ausland eingesetzten Kontingente der Bundeswehr zuständig, wo er auch mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) zusammenarbeitet. In Zkunft wird der BND eine Säule der "Militärischen Nachrichtengewinnung" darstellen, da er Resourcen besitzt, die der MAD nicht aufbieten kann, da er eine andere Aufgabe innehat. dafür erhielt er durch die sog. "Leistungserklärung" zwischen Bundeskanzleramt und Bundesverteidigungsministerium 270 soldatische Planstellen zugewisen.

2.Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Das BfV mit Sitz in Köln-Chorweiler stellt den Inlandsnachrichtendienst dar, der nicht im Ausland tätig werden darf. Zusammen mit den einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV), die im jeweiligen Bundesland entweder als eigenes Amt oder als Abteilung des Innenministeriums organisiert sind, stellen sie einmalige Institutionen dar, da der Schutz der Verfassung in Art. 73bNr.10 und Art.87IS.2 Grundgesetz genannt wird.

Zurück geht diese Aufgabenstellung auf den sog. "Polizeibrief" vom 14.04.1949, indem die westlichen Militärgouverneure der neuen Bundesregierung unter anderem erlaubten, ein Amt zur Sammlung über umstürzlerische Bestrebungen einzurichten. Verfassungsschutzämter unterstehen nicht einer anderen Polizeibehörde wie in anderen Ländern, wo es keinen Verfassungsschutz im deutschen Sinne gibt. Dort übernehmen Polizeibeamte die Aufgaben, die der Verfassungsschutz in Deutschland ausübt.

Im Innenverhältnis besitzt das BfV gegenüber den anderen LfV keine Weisungsbefugnis, kann aber tätig werden, wenn extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen über Ländergrenzen hinweg virulent sind.

Das BfV untersteht dem Bundesministerium des Innern. Es gliedert sicht in eine Zentralabteilung und sechs Fachabteilungen:

Abt. Z Personal, Organisation und Bürokratie

Abt. I: zentrale Fallfragen, Berichtswesen, Datenschutz, Observation und nachrichtendienstliche Technik

Abt. II: Rechtsextremismus und -terrorismus

Abt. III: Linksextremismus und -terrorismus

Ab.IV: Spionagebekämpfung, Geheim- und Sabotageschutz

Abt.V: Sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern

Abt.VI: islamistischer Extremismus/ islamistischer Terrorismus

Neben diesen Aufgabengebieten kam in den letzten Jahren die Beobachtung der "Scientology-Sekte" und bei einigen LfV´s die Beobachtung der Organisierten Kriminalität (OK) hinzu.

Die Verfassungsschutzämter gelten als "Warninstanzen" im Vorfeld durch Vorfeldaufklärung, die 85%-90% der Informationen aus öffentlichen Quellen gewinnen. Der Rest erfolgt über das nachrichtendienstliche Instrumentarium, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, dessen Rahmen durch Gesetze festgelegt wurde. Für das BfV gilt das "Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)". Für die jeweiligen LfV´s die einschlägigen Landesverfassungsschutzgesetze.

Gewonnene und ausgewertete Informationen werden auch anderen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt. Die Verfassungsschutzämter beobachten nicht den Islam in seiner Gesamtheit als Summe der Muslime, sondern diejenigen Strömungen innerhalb des Islam, die sich gegen die FDGO und außenpolitischen Interessen richten. Mithin aktiv und kämpferisch gegen die Verfassung agieren.

Das BfV leitet eine der beiden Abteilungen des "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum [GTAZ]" in Berlin.

3.Militärischer Abschirmdienst (MAD)

Der MAD mit Sitz in Köln und 14 Außenstellen im Bundesgebiet übernimmt die Aufgaben, die im zivilen Bereich das BfV bearbeitet. Seine Befugnisse sind im "Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgelegt. Seit September 2004 kann der MAD auch in den Liegenschaften der im Ausland stationierten Bundeswehrkontingente tätig werden, wo er eng mit dem BND zusammenarbeitet.

Er ist eine Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) und gehört zur Streitkräftebasis (SKB) der Bundeswehr. Es untersteht unmittelbar dem jeweiligen Inspekteur der SKB. Zur Aufgabenerfüllung unterteilt sich das zentrale MAD Amt in Köln in eine Verwaltungs- und fünf Fachabteilungen:

1.)Abteilung Truppendienstliche Aufgaben/Verwaltung

2.)Abteilung I: Zentrale Fachaufgaben

3.)Abteilung II: Extremismusabwehr

4.)Abteilung III: Spionageabwehr

5.)Abteilung IV: Personeller/ Materieller Geheimschutz

6.)Abteilung V: Technik

Eine der Hauptaufgaben besteht in der Sicherheitsüberprüfung zukünftiger Bundeswehrangehöriger und Mitarbeiter des BMVg. Grundlage ist hierbei das "Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)" und das Bestehen von vier Geheimhaltungsgraden: Streng Geheim, Geheim, VS-Vertraulich, VS-nur für den Dienstgebrauch

Neben den drei Nachrichtendiensten nimmt der polizeiliche Staatsschutz bei den Bundespolizeibehörden und den örtlichen- sowie Kreispolizeibehörden ein Mittelstellung ein. Sie nehmen zum einen polizeiliche Aufgaben wahr und unterliegen dem Legalitätsprinzip. Zum anderen nutzen sie auch Teile des nachrichtendienstlichen Instrumentariums, was sich aus der spezifischen Art der präventiven und repressiven Bekämpfung politisch motivierter Delikte erklärt.

Sie befassen sich mit:

1.Ermittlung und Strafverfolgung bei Straftaten im Rahmen politischer Kriminalität ("echte Staatsschutzdelikte") wie Friedensverrat oder Hochverrat und dabei entstandene politisch motivierte Straftaten wie Sachbeschädigung und Körperverletzung ("unechte Staatsschutzdelikte")

2.Verhütung und Verhinderung von Extremismus und Terrorismus