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1. Bundeskriminalamt (BKA)

 

Das BKA stellt die oberste Bundespolizeibehörde dar und untersteht dem Bundesministerium des Innern. Es wurde 1951 in Hamburg gegründet. Seit 1953 stellt Wiesbaden den Hauptsitz dar. Daneben bestehen Nebenstellen in Meckenheim-Merl bei Bonn und Berlin-Treptow.Das BKA unterhält zahlreiche Kontakte zu anderen Staaten durch Verbindungsbüros und Verbindungsbeamte.

 

Die Aufgaben und Befugnisse des BKA finden sich im "Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG)".

 

Danach stellt das BKA die deutsche Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, koordiniert die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden, übernimmt mit seiner Sicherungsgruppe den Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane und Aufgaben des Zeugenschutzes und kann in bestimmten Fällen selbst Ermittlungen und Strafverfolgung übernehmen. Es ist keine dem amerikanischen FBI vergleichbare Polizeibehörde mit entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen. Dieses besitzt (grob vereinfacht) zwei grosse Aufgabengebiete: Einmal Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen, die über Bundesstaatsgrenzen verlaufen sowie Kidnapping. Und zum anderen übernimmt das FBI die Aufgaben des Inlandsnachrichtendienstes.

 

Im Alltag erstrecken sich die Ermittlungskompetenzen des BKA vornehmlich auf "Staatsschutzdelikte" und Fälle der Organisierten Kriminalität. Nach dem 11.09.2001 hat es durch das "Sicherheitspaket II = Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" erweiterte Befugnisse erhalten, um effektiver gegen den Jihadismus vorgehen zu können. Im Bereich der Organisierten Kriminalität arbeitet das BKA mit anderen Sicherheitsbehörden eng zusammen. So mit dem Zollkriminalamt (ZKA) bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Drogen und Wirtschaftsverbrechen, wobei auch Teile des nachrichtendienstlichen Instrumentariums zum Einsatz kommen.

 

Die rund 4500 Mitarbeiter des BKA arbeiten in acht Abteilungen:

 

1. OA (Organisierte und Allgemeine Kriminalität)

 

2.ZD (Zentrale kriminalpolizeiliche Dienste)

 

3.KT (Kriminaltechnisches Institut)

 

4.KI (Kriminalistisches Institut)

 

5.IT (Informationstechnik)

 

6.ST (Polizeilicher Staatsschutz) = In die Abt. ST wurde auch die früher bestehende Abteilung "TE (Terrorismus)" eingegliedert, die speziell zur Bekämpfung des linksextremen Terrorismus gegründet worden war

 

7.SG (Sicherungsgruppe) = Personenschutz

 

8.ZV (Zentral- und Verwaltungsaufgaben)

 

Seit Ende 2003 wurde mit dem Aufbau der "Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus (FTE)" begonnen.

 

Das BKA leitet aufgrund des räumlichen Trennungsgebotes zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden eine der beiden Abteilungen des "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum [GTAZ]" in Berlin.

 

2. Bundespolizei (BP)

 

Die Bundespolizei (bis Ende Juni 2005 Bundesgrenzschutz) ist eine Polizei des Bundes mit vielfältigen Aufgaben, die dem Bundesinnenministerium untersteht. Da gemäß Art 12a GG der Dienst bei der Bundespolizei als Ersatz für den Wehrdienst gilt, ist es strittig, ob die BP eine Art von "ziviler Bundeswehr" darstellt.

 

War sie im Zeichen des Kalten Krieges primär für die Sicherung der Grenzen zum Ostblock zuständig, so hat sich das Profil stark verändert.

 

-Bekämpfung der Schleuserkriminalität an den Grenzen

 

-Seit 1992 Übernahme der Aufgabe der ehemaligen Bahnpolizei, Schutz von Flughäfen

 

-Schutz der Küsten als Teil der "Küstenwache des Bundes"

 

-Unterstützung anderer Bundesbehörden mit Schutz von mehr als 50 deutschen Auslandsvertretungen

 

-Schutz der Bundesorgane und des Bundesverfassungsgerichtes

 

-Unterstützung eines Bundeslandes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wenn die Polizeikräfte des Landes diese Aufgabe nicht allein bewältigen können. Einsatzreserve bei Großeinsätzen. Unterstützung des BKA bei der Durchführung von Personenschutzaufgaben

 

-Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik

 

-Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall

 

-Verfolgung von Straftaten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

 

-Einsatz als "Sky-Marshalls (bewaffnete Luftbegleiter)" durch das Sicherheitspaket I

 

-Einsatz im Ausland auf Ersuchen und unter Verantwortung von Vereinten Nationen (VN), Europäische Union (EU) oder Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). in Zukunft wahrscheinlich auch Übernahme von polizeilichen Aufgaben bei den im Ausland eingesetzten Kontingenten der Bundeswehr, um diese zu entlasten

 

Als Reaktion auf das Fiasko bei der gescheiterten Geiselbefreiung eines Teiles der israelischen Olympiamannschaft durch palästinensische Terroristen 1972 bei den Olympischen Spielen in München wurde die Anti-Terror-Einheit "Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9)" mit Standort Sankt Augustin bei Bonn gegründet, die gegen Terroristen und bei Fällen schwerer Kriminalität eingesetzt wird. Ihr Einsatz kann nur der Bundesinnenminister befehlen.

 

Mitglieder der GSG 9 sind unter anderem auch zum Schutz von deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt, wobei im Irak zwei Beamte erschossen wurden. Allgemein Berühmtheit erlangte die GSG 9 im Jahre 1979 durch die Erstürmung der Lufthansa-Maschine "Landshut" in Mogadischu/Somalia, wobei drei Terroristen getötet wurden.

 

Aufgrund der ständig steigenden Gewaltkriminalität besitzen heute auch die einzelnen Bundesländer "Spezialeinsatzkommandos (SEK)" und "Mobile Einsatzkommandos (MEK)".

 

3. Zollkriminalamt

 

Das Zollkriminalamt (ZKA) existiert als Bundesbehörde im Fachbereich des Bundesministeriums der Finanzen seit Juli 1992. Es ist die Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes (ZKA und Zollfahndungsämter) und eine Zentralstelle für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.

 

Neben Bekämpfung spezifischer Wirtschafts- und Zollstraftaten arbeitet es auch mit anderen Behörden wie dem BKA in der "Gemeinsamen Finanzermittlergruppe Bundeskriminalamt/Zollkriminalamt" zusammen, um Straftaten der Geldwäsche zu bekämpfen.

 

Zur Erfüllung der Aufgaben steht dem Zoll die "Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ)" zur Verfügung, die im System der Sonder- und Spezialeinheiten die am weitesten gehenden Rechte besitzt und auch Teile des nachrichtendienstlichen Instrumentariums nutzt.